Versicherungen richtig kündigen

Es ist wichtig bei Kündigung, Versicherung vorher genau prüfen

Schnell ist ein Versicherungspolice unterschrieben, die Kündigung Versicherung ist da schon schwieriger. Man unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Laufzeiten und Kündigungsfristen sollten im Vertrag unter die Lupe genommen werden.

Es ist wichtig bei Kündigung, Versicherung vorher genau prüfen

Bei einer ordentlichen Kündigung Versicherung werden die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und der mögliche Kündigungstermin eingehalten. Diese stehen im Vertragswerk vereinbart, sind in der Regel beispielsweise bei Kfz-Versicherungen sehr ähnlich.

 Bei der ordentlichen Kündigung der Versicherung für das Auto ist meist das Jahresende der Kündigungstermin, ein Monat vor Ende des Versicherungsjahres ist die Kündigungsfrist.

 

Fakt ist also, dass die ordentliche Kündigung Versicherung dem Versicherer zum 30.11 vorliegen muss, um rechtskräftig zu sein.

Bei der Hausratversicherung, der Privathaftpflicht, der Unfallversicherung, der Rechtsschutzversicherung (und einigen mehr) gelten folgende Regelungen: Die ordentliche Kündigung kann erstmal zum Ende des Vertrages (bei einer Laufzeit von fünf Jahren also nach Ablauf des fünften Jahres) erfolgen, danach jedes Jahr zum Ende des Versicherungsjahres. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.

 

Kündigung Versicherung im Schadensfall

 

Anders sehen die Bedingungen bei der Kündigung Versicherung im Schadensfall aus: Hier kann die Kündigung sofort nach jedem versicherten Schaden mit sofortiger Wirkung erfolgen, oder aber zum Ende des Versicherungsjahres. Bei Rechtschutzversicherungen kann nach Leistungsverweigerung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden (aber natürlich auch zum Ende des Versicherungsjahres).

Die Kündigungsfrist ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Begleichung des Schadens oder nach Leistungsverweigerung von Seiten des Versicherers.

Die Kündigung Versicherung ist variiert stark abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.  Die Kündigungsfrist ist in den meisten Fällen jedoch wieder binnen eines Monats nach Kenntnisnahme der Beitragserhöhung.

 

Einen Sonderfall bilden Berufsunfähigkeitsversicherungen: Diese können ausschließlich ordentlich gekündigt werden, zum Ende des Versicherungsjahres. Der frühste Zeitpunkt ist das Ende des ersten Versicherungsjahres. Gleiches gilt für Lebensversicherungen – die Kündigungsfrist beträgt jeweils wie gewohnt einen Monat.

Auch die Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse weist Besonderheiten auf: Diese kann erstmals nach 18 Monaten Zugehörigkeit gekündigt werden (nur bei einem Wechsel in in eine private Kasse entfällt die 18monatige Frist). Nach den 18 Monaten kann die Kündigung Versicherung jederzeit mit einer Frist von zwei vollen Monaten, ab Erklärung der Kündigung, erfolgen. Erhöht die Krankenkasse ihre Beiträge, steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses ist unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft, die Frist bleibt allerdings die selbe.

 

Natürlich gibt es für (fast) jede Versicherung auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nach jedem Schaden kann der Versicherte beispielsweise Sachversicherungen in der Regel direkt kündigen. Tipp von Geld-sparen24.net: Kündigen Sie diese sofort, aber mit Wirksamkeit zum Ende des Jahres – so bekommen Sie zuviel gezahlte Beiträge erstattet. Jede Form der Erhöhung einer Versicherungsprämie rechtfertigt die außerordentliche Kündigung, ebenso der Verkauf des versicherten Gegenstandes.

 

Wichtig: Bei der Kündigung Versicherung gilt immer das Datum des Eingangs Ihrer Kündigung beim Versicherer. Halten Sie sich also penibel an die Fristen, kündigen Sie ausschließlich schriftlich per Einschreiben und besser ein par Tage zu früh als zu spät.

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