Preisgünstig versichern, um Geld zu sparen

Die Beiträge schlank halten und trotzdem vollen Schutz bei der Kfz Versicherung genießen

Brauche ich eine zusätzliche Insassenversicherung? Kann ich mein Auto auch auf meinen Vater anmelden? Zum Thema Kfz Versicherung gibt es viele Fragen, deren Antworten nicht wenig maßgeblich für die Höhe der Beträge sind, die die Kfz Versicherung jedes Jahr verschlingt. Hier erfahren Sie, was wirklich nötig ist, um optimal abgesichert zu sein, und was vollkommen überflüssig die Beiträge in die Höhe schraubt.

Die Beiträge schlank halten und trotzdem vollen Schutz bei der Kfz Versicherung genießen

Viele Frischlinge in Sachen Kfz Versicherung schließen zusätzlich eine Insassenversicherung ab. Dabei vergessen sie, dass alle Mitfahrer in der Kfz Haftpflicht des Fahrzeughalters ebenfalls abgesichert sind. Die Insassenunfallschutzpolice ist also in den meisten Fällen überflüssig.

 

Investieren Sie Ihr Geld besser in einer private Berufsunfähigkeits – bzw. Unfallversicherung die jederzeit Schutz bietet, völlig unabhängig, ob man mit dem Auto verunglückt oder anderweitig.

 

Bares Geld können Führerscheinneulinge ebenfalls bei der Kfz Versicherung einsparen, wenn sie den Wagen auf einen Elternteil anmelden. Wird der Wagen als Zweitwagen von Vater oder Mutter angemeldet, so kann man oft eine weit günstigere Schadensfreiheitsklasse nutzen. Später kann die schadensfreie Zeit in den Vertrag des eigentlichen Halters mitgenommen werden.

 

Ob ein Auto bei einem Unwetterschaden vollständig versichert ist, wirft immer wieder Fragen auf. Wann zahlt die kfz versicherung, wenn der Wagen beispielsweise durch Hagel stark beschädigt wurde? Sturmschäden werden grundsätzlich erst dann von der Teilkaskoversicherung abgedeckt, wenn Windstärke 12 gemessen wurde.

Ab dieser Sturmstärke übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten – meist mit einer kleinen Selbstbeteiligung von 150 Euro. Die Teilkasko deckt ebenso Blitz und Hagelschäden ab, das gilt übrigens für geparkte, wie auch fahrende PKW.

 

Wichtiger Hinweis zum Kfz-Versicherungsschutz allgemein. Zahlen Sie Ihre Beiträge pünktlich, es empfiehlt sich das Lastschriftverfahren, um Vergesslichkeit erst gar keine Chance zu geben. Denn ist die Rechnung 14 Tage nach Erhalt nicht bezahlt, ist der Versicherer von der Leistung frei und Sie stehen ohne Versicherungsschutz da.

 

Die Kfz Versicherung zahlt ebenfalls nicht, wenn ein Fall von grober Fahrlässigkeit vorliegt. Wann dies gilt, ist im Einzelfall zu klären. Hinweise auf die Modalitäten Ihrer persönlichen Police finden Sie in Ihrem Vertrag. Fahrten unter Drogeneinfluss und mit mehr als 1,1 Promille, Fahrerflucht oder ähnliche Vergehen büßen immer und grundsätzlich den kompletten Schutz der Kfz Versicherung ein.

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