Das kann teuer werden

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

Die Haftpflichtversicherung ist Pflicht, ohne sie darf man kein Fahrzeug bewegen. Doch wann zieht der Versicherungsschutz nicht? Die Stolperfallen in den Haftpflichtpolicen finden Sie hier.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn wer mit seinem Fahrzeug anderen Schaden zufügt, muss über die Haftpflicht abgesichert sein.

 

Dabei kann es sich um Sachschäden, Vermögensschäden oder Personenschäden handeln. Egal, ob Sie einen Wagen neu zulassen, ummelden. Erneut zulassen, die Versicherung wechseln oder den Wagen vorübergehend abmelden, sie müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Früher haben Sie dafür die so genannte Versicherungs-Doppelkarte benötigt, welche schwarz auf weiss bewies, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Heutzutage läuft das direkt elektronisch zwischen dem Kraftfahrzeugamt und der Versicherung, jeder Kunde hat nur noch eine VB-Nummer, eine Versicherungsbestätigungsnummer über die Haftpflichtversicherung.

 

Extra  Spar-Tipp: Die Haftpflichtversicherung für einen Wagen ist eine der teuersten Alltagsversicherungen. Ein Vergleich der Anbieter im Internet lohnt auf jeden Fall. Es ergeben sich Preisschwankungen von bis zu 65%. Investieren Sie ein wenig Zeit in die Auswahl Ihres Versicherers das spart viel Geld.

 

Ebenfalls wichtig und nur mit geringen Mehrkosten verbunden: Wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung abschließen, wählen sie unbegrenzte Deckungssumme. Damit sind Sie im Falle eines Schadens grundsätzlich rundherum abgesichert und auf der sicheren Seite. Dennoch gibt es natürlich Fälle, in denen die Haftpflichtversicherung die Schäden nicht übernimmt. Man muss sich schon an die im Versicherungsvertrag angegebenen Modalitäten halten und keinerlei grobe Fahrlässigkeit walten lassen, um den Versicherungsschutz auch tatsächlich zu genießen.

 

Die Haftpflichtversicherung übernimmt keine Haftung bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden, Fahrten unter Drogeneinfluss oder unter Alkohol, bei Übertretung der angegebenen Höchstgeschwindigkeit, Fahrten ohne Führerschein und bei Zweckentfremdung des Fahrzeuges. Der Versicherungsschutz geht ebenfalls flöten, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug bewegt und einen Schaden verursacht. Viele Versicherte geben in ihren Verträgen beispielsweise an, dass ausschließlich Personen über 21 Jahre das Fahrzeug fahren. Das drückt die Beiträge natürlich extrem, da Führerscheinneulinge mit geringer Fahrpraxis und erhöhtem Unfallrisiko den Wagen nicht bewegen. Ist das dann aber doch der Fall, zahlt die Haftpflichtversicherung keinen Cent.

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