Versicherung

Direktversicherung – sichern Sie sich die staatlich geförderte Altersversorgung

Mehr Geld im Ruhestand gefällig? Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, spart Steuern und Sozialabgaben, die Ihrem Geldbeutel im Rentenalter zugute kommen. Das Beste daran: Direktversicherungen werden staatlich gefördert.

Direktversicherung – sichern Sie sich die staatlich geförderte Altersversorgung

Bei einer Direktversicherung schließt Ihr Arbeitgeber für Sie eine Rentenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, Ihre Beiträge fließen vom Bruttogehalt direkt an die Versicherung. Das mindert Ihr zu versteuerndes Gehalt, denn Sie zahlen auf die Beiträge der Direktversicherung weder Steuern noch Sozialabgaben. Sie investieren also direkt in Ihre persönliche Altersvorsorge und geben kein Geld an den Staat ab. Sollten Sie die Arbeitgeber wechseln, wird der Direktversicherungsvertrag in der Regel mitgenommen und mit Einvernehmen des neuen Arbeitgebers fortgeführt. Da auch der Arbeitgeber auf die Beiträge zu Direktversicherungen keine Steuern entrichten muss, werden die Verträge meist gerne übernommen. Sollte das nicht der Fall sein, kann die Versicherung auch privat fortgeführt werden. Bei Beendigung der Laufzeit, frühestens ab dem 60.Lebensjahr, wird der Direktversicherungsbetrag dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen ausgezahlt.

Bei Vertragsabschluss einer Direktversicherung sollte immer eine Beitragsbefreiung im Fall einer Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden, optional kann der Einschluss einer Rente bei Berufsunfähigkeit vereinbart werden.

Der große Bonus einer Direktversicherung liegt in der staatlichen Förderung: Im Rahmen der Entgeltumwandlung können Sie in 2010 bis zu 2.640 Euro in eine Direktversicherung und somit in Ihre Altervorsorge steuerfrei investieren. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sind Ihre Beiträge zudem sozialversicherungsfrei. Zusätzlich können bis zu 1.800 Euro jährlich steuerfrei sein, wenn die Pauschalversteuerung nicht im selben Jahr beansprucht wird. Dieser steuerfreie Zusatzbetrag ist jedoch sozialversicherungspflichtig.

Versteuert werden die Erträge aus der Direktversicherung in dem Moment, in dem Sie die Rente oder das Kapital beziehen. Die Höhe der Steuern richtet sich dann nach ihrem individuellen, im Rentenalter meist niedrigen, Steuersatz. Seit dem Jahr 2005 fördert der Staat Direktversicherungen allerdings nur noch, wenn es sich um eine Leibrentenversicherung handelt. Ein kleiner Nachteil für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ist allerdings die Zahlung der Sozialabgaben auf die Auszahlungssumme der Direktversicherung. Hinsichtlich der Kranken-, und Pflegeversicherungsbeiträge wird die ersparte Gesamtsumme auf einen Zehn-Jahreszeitraum umgelegt.

Wichtig: Die staatlich geförderten Beiträge sind nicht pfändbar und somit auch im Fall von Hartz IV sicher. Im Rahmen einer Minijobrente ist eine Direktversicherung auch für Geringverdiener möglich. Hierbei investiert der Geringverdiener kein Geld in eine Direktversicherung, sondern Arbeitszeit. Im Gegenzug investiert der Arbeitgeber steuer-, und sozialabgabenfrei in die Minijobrente.

» zurück zur Übersicht
Ähnliche Artikel:
















Sie möchten diesen Artikel von Ihrer Website aus verlinken:
URL:


Direktlink zu diesem Artikel:
Newsletter

Hier eintragen für kostenlose Spartipps

Jetzt gratis abonnieren
Spartipp des Tages

Gebühren sparen

Satellit statt Kabel

15 Euro Monat für Monat an Kabelgebühren und das zusätzlich zur GEZ. Nicht mit Ihnen!

mehr...