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Vertrag über Mobilfunk kündigen: So geht es richtig!

Wer seinen Mobilfunk Anbieter aufgrund attraktiverer Konditionen wechseln möchte oder einfach nur keine Verlängerung seines bestehenden Vertrages haben möchte, der sollte fristgerecht kündigen. Hier erfahren Sie, wie Sie richtig kündigen.

Vertrag über Mobilfunk kündigen: So geht es richtig!

Allgemein gilt für die Kündigung eines Mobilfunk-Vertrages nichts anderes, als für andere Verträge auch. Die Grundlagen für eine Kündigung eines Vertragsverhältnisses sind - bis auf eine Abweichungen - immer dieselben. Erstens bedarf die Kündigung es Mobilfunk-Vertrags der Schriftform. Senden Sie Ihre schriftliche Kündigung immer entweder per Einschreiben/Rückschein oder per Fax an den Mobilfunk Anbieter.

 

Nur so kann im Fall von Streitigkeiten der Zugang (sprich das Datum) der Kündigung von Ihrer Seite aus zweifelsfrei bewiesen werden. Emails gelten übrigens nicht als Schriftform, denn hierbei fehlt Ihrer Unterschrift. (Anm. der Redaktion: Das wird erst mit dem neuen Service der Deutschen Post, dem De-Mail-Dienst ändern, dieser ist rechtsverbindlich wie ein postalischer Brief).

 

Dennoch wird auch heute schon eine Mail von vielen Mobilfunk Anbietern akzeptiert, aber im Fall der Fälle hätten Sie schlechtere Karten, gerade wenn es um Fristen, Beweislast des Einganges etc geht, deswegen immer schriftlich Handy Vertrag kündigen. Wichtig zu wissen: Im Streitfall wird das Eingangsdatum Ihrer Kündigung bei Ihrem Mobilfunk Provider als geltend angesehen, nicht der Poststempel. Halten Sie also peinlich genau die Kündigungsfristen ein, lieber ein paar Tage früher absenden als zu spät!

 

Lesen Sie also vor der Kündigung Ihres Mobilfunkvertrages nochmals genau die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch, die Sie unterschrieben haben. Sie sind maßgebend und rechtlich wirksam für beide Seiten und geben Aufschluss über eventuelle Bedingungen einer Kündigung und über die einzuhaltenden Kündigungsfristen. Um jeglichen Problemen mit der Zuordnung Ihrer Kündigung vorzubeugen, sollte Ihre Kündigung an den Mobilfunkanbieter Ihren vollen Namen, Ihre Anschrift und - ganz wichtig - Ihre Kundenummer enthalten. Vergessen Sie zudem nicht, Ihre Einzugsermächtigung für Ihr Konto zu widerrufen.

 

Übrigens: In der Regel können Sie einen Mobilfunk Vertrag im Rahmen der verbindlichen AGB nur zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen, natürlich unter Einhaltung der geltenden Fristen. Geschieht dies nicht, kann der Vertrag automatisch verlängert werden (und wird dies in der Regel auch). Wenn Sie Ihren Mobilfunk Vertrag nicht schriftlich kündigen, geben Sie nämlich stillschweigend Ihr Einverständnis zu einer Vertragsverlängerung. Hier bedarf es keines erneuten Vertragsabschlusses inklusive Ihrer Unterschrift. Noch mehr Infos zur Frage Wie kündige ich meinen Handyvertrag finden Sie auf expertigo.de, dort kommen auch Leserinnen und Leser mit ihren Erfahrungen zur Kündigung zu Wort.

 

Sollte Ihr Mobilfunk Anbieter eine Gebühr für die Deaktivierung Ihres Anschlusses bei Vertragskündigung verlangen, ist dies rechtlich nicht zulässig, denn eine Vertragskündigung ist innerhalb der Wirtschaft ein vollkommen normaler Prozess, für dessen anfallende Kosten nicht der Verbraucher gerade stehen muss. Selbst, wenn es in den AGB steht, dass eine Deaktivierungsgebühr erhoben wird, ist dies nicht zulässig. Sollte Ihr Mobilfunk Provider trotzdem eine solche Gebühr für die Stilllegung Ihres Anschlusses von Ihrem Konto abbuchen, verlangen Sie die Rückerstattung der Gebühr schriftlich.

 

Ein anderer Service der Netzbetreiber muss allerdings bezahlt werden. Wer seine Rufnummer inklusive der Vorwahl zu einem anderen Mobilfunk Anbieter mitnehmen möchte, muss dafür den Geldbeutel öffnen. Wichtig: Spätestens bis zum 31. Tag nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem alten Provider muss bei diesem der Auftrag eingegangen sein, wohin die alte Nummer transferiert werden soll.

 

Danach verliert der Kunde das Recht auf seine Rufnummer. Wer als erst nach ein paar Monaten einen neuen Mobilfunk Vertrag abschließt und meint, er könne nun doch seine alte Handynummer wieder bekommen, hat Pech gehabt.

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