Zwangsversteigerung


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Zwangsversteigerung

Wer die Raten für den Immobilienkredit nicht mehr zahlen kann, dem droht irgendwann die Zwangsversteigerung seines Objekts. Scheidung, Arbeitslosigkeit oder allgemeine Überschuldung: Die Gründe, warum ein Kreditnehmer die Bank Kredit Raten für die Immobilie nicht mehr zahlen kann, sind vielfältig. 70% der Immobilien, die in die Zwangsversteigerung kommen, sind privat genutzt.

 

Um ein Objekt in die Zwangsversteigerung zu drängen muss ein (oder mehrere) Gläubiger unter Vorlage eines Vollstreckungstitels einen Antrag zur Zwangsversteigerung stellen. Dies geschieht beim zuständigen Amts- oder Bezirksgericht. Das Gericht prüft die eingereichten Unterlagen und erlässt dann einen Beschluss zur Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens. Dieser Beschluss wird dem Schuldner zugestellt und um Grundbuch vermerkt. Das Gericht beauftragt nun einen vereidigten Sachverständigen, der den Verkehrswert des Objekts ermittelt. Schuldner und Gläubiger erhalten dann eine Kopie dieser Wertermittlung.

 

Nun kommt es zur Zwangsversteigerung, diese wird sechs Wochen vor der Bieterrunde in Tageszeitungen, im Internet und in Aushängen im Amtsgericht öffentlich bekannt gegeben. Das Mindestgebot für die Immobilie in der Zwangsversteigerung setzt sich aus folgenden Forderungen zusammen: den Forderungen der Gläubiger, den öffentlichen Lasten und den Verfahrenskosten. Bei der ersten Bieterrunde der Zwangsversteigerung müssen mindestens 50% des Verkehrswerts geboten werden. Darunter muss der Rechtspfleger den Zuschlag nicht erteilen.

 

Können die Forderungen nicht befriedigt werden, können die Gläubiger auch bei einem Gebot von unter 70% den Zuschlag verweigern. Erfolgt in der ersten Bieterrunde also kein Zuschlag, wird ein weitere Termin zur Zwangsversteigerung anberaumt. Beim zweiten Termin gelten keine Untergrenzen mehr. Hier kann der Zuschlag beim geringsten Gebot erfolgen.



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