Werbungskosten
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Werbungskosten
Unter Werbungskosten versteht man alle Ausgaben und Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst werden. Diese kann man bei seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen und mindern so das steuerpflichtige Einkommen.
Entweder als Pauschbetrag oder aber, sollten die tatsächlichen Werbungskosten weiter über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, die tatsächlichen Werbungskosten mittels Vorlage von Belegen einzeln dem Finanzamt gegenüber glaubhaft geltend zu machen.
Oft kommt es vor, dass Werbungskosten nur zum Teil beruflich verursacht werden, beispielsweise bei Telefonrechnungen, auf denen private und geschäftliche Gespräche abgerechnet wurden. In diesen Fällen wird nur der berufliche Teil als Werbungskosten anerkannt. Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Anerkennung, dass sich die beruflichen Aufwendungen einwandfrei von den privaten trennen lassen. Ist das nicht der Fall (beispielsweise falls bei einer Telefonrechnung keine Einzelverbindungsnachweise bestehen o.Ä.), so wird überhaupt nichts davon als Werbungskosten anerkannt.
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