Versicherungssteuer


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Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer ist eine Verkehrssteuer, deren Einnahmen ausschließlich dem Bund zufließen. Die Versicherungsunternehmen führen die vom Versicherungsnehmer gezahlten Beiträge zur Versicherungssteuer an das Finanzamt ab.

 

Die Basis der Berechnung ist stets der Jahresbeitrag einer Versicherung, der Beitrag beträgt 19%. Ausnahmen in der Beitragshöhe bilden die Wohngebäudeversicherung mit 17,75 %, die Feuerversicherung mit 14% und die Unfallsversicherung mit 3,8%. Die Versicherungssteuer hat ihren Ursprung im 18.Jahrhundert und wurde damals als Stempelsteuer eingeführt. Zuletzt wurde sie im Zuge der Steuerreform 2007 deutlich erhöht.



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