Verpfändung
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Verpfändung
Eine Verpfändung benennt die Übergabe eines Pfandgegenstandes. Zuvor müssen sich die Beteiligten auf das Pfandrecht einigen. Im Moment der Übergabe wird der Gläubiger zum Besitzer des Pfandes, aber nicht der Eigentümer.
Erst wenn der Schuldner nach Ablauf der vereinbarten Frist seine Schulden dem Gläubiger nicht zurückzahlen kann, wird das Pfand zum Eigentum des Gläubigers.
Eine Verpfändung ist also das Recht eine Sache verwerten zu können, wenn der Schuldner seiner eingegangenen Verpflichtung nicht nachkommt. Als Pfand können alle beweglichen Dinge dienen (Maschinen, Schmuck, Edelmetalle etc. pp.) oder aber andere geldwerte, nicht körperliche Dinge wie z.B. Lebensversicherungen oder Wertpapiere.
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