Vergleich
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Wie in der Verbraucherinsolvenz, siehe auch im Lexikon unter Privatinsolvenz, muss man bei einem Vergleich mit den Gläubigern ebenfalls einen Teil der Schulden zurückzahlen. Man umgeht aber eine langwierige Verbraucherinsolvenz, in der man mindestens sechs Jahre lang am Existenzminimum leben muss (Wohlverhaltensphase).
Wer also keine extrem hohen Schulden hat, dieser aber trotzdem kaum zurückzahlen kann, der sollte vor der Verbraucherinsolvenz einen Vergleich mit seinen Gläubigern anstreben. Gläubiger lassen sich meist darauf ein, wenn schon ergebnislose Pfändungen vorliegen oder gar ein Offenbarungseid. Denn dann ist klar, dass es beim Schuldner eigentlich nicht mehr zu holen gibt. Zudem kostet auch den Gläubiger das jahrelange Verwalten und Mahnen der Außenstände Geld - er hat also ebenfalls ein Interesse mittels eines Vergleichs zumindest einen Bruchteil der Schulden wieder zu bekommen. Wer als Schuldner also in der Lage ist, ein wenig Geld aufzutreiben, der kann dem oder den Gläubigern eine vergleich anbieten.
Das kann man selbst tun oder aber die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen, um Formfehler zu vermeiden. Die Vergleichsquote, die man zunächst anbietet, liegt bei 8% der Schuldsumme als Verhandlungsbasis. Vielen Gläubigern ist klar, dass bei Ablehnung in der Regel die Privatinsolvenz des Schuldners folgt, in deren Verlauf sie meist noch weniger oder aber gar keinen Teil der Schuldsumme zurückbekommen. Blocken die Gläubiger den Vergleich nicht direkt ab, kommt es nun zur Verhandlungen, die meist bei einer Quote von 15% der Schulden akzeptiert werden. Der vereinbarte Vergleich muss schriftlich fixiert werden und nach erfolgreichem Vergleich müssen dem Schuldner alle Schuldtitel zurückgegeben werden.
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