Unfallversicherung
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Unfallversicherung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft (oder einem anderen Unfallversicherungsträger) zur Unfallversicherung anzumelden. Die Unfallversicherung schützt jeden in einem Ausbildungs- Arbeits- oder Dienstverhältnis und deckt Arbeits- und Wegeunfälle und Berufskrankheiten ab. Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls die Angehörigen oder gar Hinterbliebenen entschädigen. Übrigens sind auch Minijobber, die einen Minijob ausüben, gesetzlich unfallversichert, selbst dann, wenn ihr Arbeitgeber sie noch nicht bei einer der Berufsgenossenschaften oder zuständigen Kassen zu Unfallversicherung angemeldet hat. Sie genießen im Fall der gesetzlichen Unfallversicherung die gleichen Rechte und Bestimmungen wie Vollzeitbeschäftigte.
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