Umsatzsteuervoranmeldung


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Umsatzsteuervoranmeldung

Durch die Umsatzsteuer wird der Umsatz von Dienstleistungen und Gütern belastet. Sie ist also eine Steuer, die den Austausch von Leistungen, sprich den Umsatz, besteuert. In der Umsatzsteuervoranmeldung errechnet der Unternehmer (bzw. sein Steuerberater) seine Umsatzsteuer selbst und muss diese als Steuervorauszahlung zehn Tage nach Ende des Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt bezahlen.

 

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss zwei Jahre nach Neugründung monatlich, später dann vierteljährlich an das Finanzamt übermittelt und bezahlt werden. Bei entsprechend großen Umsätzen muss die Umsatzsteuervoranmeldung wieder monatlich erfolgen. Die Abgabe an das zuständige Finanzamt erfolgt mittlerweile ausschließlich auf elektronischem Wege, beispielsweise per ELSTER-Formular.



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