Überstunden
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Überstunden
Arbeitszeiten werden vertraglich durch einen Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung festgelegt. Wird diese Vereinbarung überschritten, spricht man von Überstunden. Oftmals liegen betriebliche Arbeitszeiten aber unter der gesetzlichen Normalarbeitszeit. Werden nun Überstunden gemacht, handelt es sich tatsächlich nur um Überstunden und nicht um Mehrarbeit.
Gehen die Überstunden aber über die allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen hinaus, spricht man von Mehrarbeit. Grundsätzlich braucht ein Arbeitnehmer keine Überstunden zu leisten (sofern es nicht deutlich im bestehenden Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgehalten ist). In dringenden Notfällen, um drohenden Schaden vom Unternehmen oder Betrieb fernzuhalten, besteht in manchen Arbeitsverträge eine Treuepflicht der Arbeitnehmers, die ihn in diesen speziellen Notfällen zu Überstunden verpflichtet.
Ob Überstunden vergütet werden, ist auch im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt. Bei Tarifverträgen ist meist ein Überstundenzuschlag üblich, bei Arbeitsverträgen von Führungskräften sind Überstunden meist mit dem Gehalt abgegolten.
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