Überschuldung
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Wann eine Privatperson nicht nur verschuldet, sondern überschuldet ist, ist nicht eindeutig geregelt. Verschuldet sind diejenigen, die weniger Werte besitzen, als sie anderen schulden, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Zahlungsverbindlichkeiten nicht mehr deckt. Sprich: Die monatliche Einnahmen können die Fixkosten zur Lebenshaltungen nebst fälligen Ratenzahlungen für Kredite nicht decken.
Wenn nach menschlichem Ermessen fest steht, dass die Privatperson an dieser Situation aus eigener Kraft nichts mehr ändern kann, gilt sie als überschuldet. Meist führt der Weg aus dieser Situation ausschließlich über seriöse Schuldnerberatung, in der Regel über eine Privatinsolvenz, die offiziell Verbraucherinsolvenz heisst.
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