Tabaksteuer
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Tabaksteuer
In Deutschland wird die Tabaksteuer auf alle Tabakwaren außer Kautabak und Schnupftabak erhoben. Es handelt sich also um eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchersteuer (Ausnahmen: Büsingen und die Insel Helgoland).
In den vergangenen Jahren wurde die Tabaksteuer mehrfach deutlich erhöht, mittlerweile entspricht sie über 80% des Kaufpreises. Die Tabaksteuer wird pro Zigarette erhoben, aus diesem Grund variiert der Steueranteil pro Schachtel. Die Erhöhung der Tabaksteuer soll nicht nur den Zigarettenkonsum unter Jugendlichen mindern, mit den Mehreinnahmen wurden beispielsweise stattliche Maßnahmen wie das erste Anti-Terror-Paket nach dem 11. September 2001 finanziert.
Es handelt sich bei der Tabaksteuer als indirekte Steuer aus einer Mischsteuer aus Mengensteuer und Wertsteuer. Die Geschichte der Tabaksteuer begann zu Zeiten des Dreißigjährigen Krieges, als der Genuss von Tabak sich über Deutschland ausbreitet. Zunächst wurde dieser kurzerhand per Landesverbot untersagt, doch am Ende des 17. Jahrhunderts erkannte man den Nutzen für den Fiskus und erhob kurzerhand eine Luxussteuer auf Tabak, die so genannten Tabakzinsen.
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