Stille Beteiligung
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Stille Beteiligung
Die stille Gesellschaft oder auch stille Beteiligung ist eine so genannte Innengesellschaft, die formfrei gegründet werden kann.
Stille Gesellschafter können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. Infrage kommen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. Der stille Gesellschafter überlässt dem Unternehmen eine Kapitaleinlage, die in der Vermögen des Unternehmens übergeht. Dadurch entstehen dem stillen Gesellschafter keine Verpflichtungen, aber auch keinerlei Mitspracherecht oder Befugnisse in der Geschäftsführung, während er aber vom Gewinn profitiert.
Ihre rechtliche Grundlage findet die stille Beteiligung im Handelsgesetzbuch (HGB §§ 230-237). Zwar kann eine stille Beteiligung formlos vonstatten gehen, dennoch wird in der Regel ein schriftlicher Vertrag zwischen stillem und Hauptgesellschafter gefertigt, der die Höhe der Beteiligung, die Art und Weise und ob der stille Gesellschaft nur vom Gewinn profitiert oder ebenfalls an Verlusten beteiligt ist, festhält. Nach außen kann eine stille Beteiligung nicht nachvollzogen werden, denn sie erscheint nicht im Registerauszug der Firma.
Für ein Unternehmen ist eine stille Beteiligung eine gute Möglichkeit der Kapitalbeschaffung ohne die Form des Unternehmens ändern zu müssen und ohne eine Mitspracherecht eines Investors akzeptieren zu müssen, denn der stille Gesellschafter hat keinerlei Einfluss auf das Unternehmen.
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