Sparer-Pauschbetrag
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Sparer-Pauschbetrag
Was früher der Sparerfreibetrag war, ist seit 2009 mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum so genannten Sparer-Pauschbetrag geworden. Der Begriff Sparer-Freibetrag hat damit ausgedient, geändert hat sich an seinem Inhalt allerdings nichts. Der Sparer-Pauschbetrag besagt auch weiterhin, dass Ledige 801 Euro per anno an Kapitalerträgen steuerfrei einnehmen dürfen.
Ehegatten dürfen also dementsprechend die doppelte Summe an Kapitalerträgen haben, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen (1.602 Euro). Da der Sparer-Pauschbetrag im Verhältnis zum alten Freibetrag (750 Euro) angehoben wurden, sind in diesem ebenfalls die tatsächlich anfallenden Werbungskosten abgeglichen.
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