Sozialversicherung


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Sozialversicherung

Im Rahmen der Solidargemeinschaft in Deutschland ist die deutsche Sozialversicherung das Versicherungssystem des Staates. Pflichtversichert ist jeder Arbeitnehmer gegen Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und betriebliche Unfälle.

 

Sie garantiert auch in den genannten Fällen einen stabilen Lebensstandard und gliedert sich in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung auf. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu unterschiedlichen Teilen geleistet und orientieren sich in ihre Höhe in der Regel an Bruttolöhnen/Bruttogehältern.

 

Die Auszahlung der Leistungen orientiert sich entweder an den erworbenen Ansprüchen (beispielsweise Rente) oder nach Bedürftigkeit (beispielsweise Pflege).



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