Selbstauskunft


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Selbstauskunft

Es handelt sich bei der Selbstauskunft um ein Formular, dass als Grundlage zur Analyse der Kreditwürdigkeit des Antragstellers dient und Vermögenspositionen und Verbindlichkeiten offenbart. Aus diesem Grund ist die vertrauliche Selbstauskunft fester Bestandteil der meisten Kreditanträge und dient der so genannten Bonitätsprüfung. 

 

Die Selbstauskunft gibt Aufschluss über die persönlichen Vermögensverhältnisse und offenbart so die persönliche finanzielle Situation. Die vertrauliche Selbstauskunft wird vom Kreditnehmer persönlich ausgefüllt, teilweise werden für die gemachten Angaben Nachweise verlangt - wie beispielsweise Kontoauszüge, Grundbuchauszüge, Verdienstbescheinigungen oder Einkommenssteuerbescheide. Grundsätzlich werden in der Selbstauskunft folgende Positionen abgefragt: Angaben zum Grund - und Geldvermögen, alle Formen von laufenden Krediten und Darlehen, Rückkaufwerte von Renten - und/oder Lebensversicherungen und allem anderen, was entweder einen großen Marktwert darstellt oder aber eine Verbindlichkeit gegenüber Dritten. 

 

Selbstverständlich wird das wahrheitsgemäße Ausfüllen vorausgesetzt: nicht zutreffende oder unvollständige Angaben können die fristlose Rücknahme der Darlehenszusage bzw. die fristlose Kündigung des Kredites zur Folge haben.  Ebenso wie bei Kreditnehmern ist die vertrauliche Selbstauskunft auch bei Bürgen für einen Kredit Dritte Pflicht. sie auch: Bürgschaft.

 

In ähnlicher Form wird die Selbstaufkunft oft auch von potentiellen Mietern verlangt, damit möchte der Vermieter sein Miet-Ausfall-Risiko möglichst minimieren.



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