Schuldenberatung


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Schuldenberatung

Wer keine Chance mehr sieht, selbstständig einen Weg aus den Schulden zu finden, der findet in privaten wie auch staatlichen Schuldnerberatungen Hilfe. Hier versuchen Sozialpädagogen, Psychologen und Juristen in beratender Funktion, eine vollständige Regulierung der Schulden anzustreben.

In der Regel geschieht das im Rahmen der so genannten Privatinsolvenz. Die deutschen Regeln der Insolvenzverordnung (InsO) geben verschuldeten Menschen die Möglichkeit, nach Ablauf einer sechsjährigen Treuhandzeit von ihrer Restschuld befreit zu werden. Bei diesem Verfahren leisten Schuldnerberatungen Hilfestellung.

Ob man sich für eine staatliche Schuldnerberatung (die sich in Trägerschaft von Kommunen befindet oder aber einem anerkannten Wohlfahrtsverein angehört) oder eine private Organisation entscheidet, bleibt jedem selbst überlassen.

 

Wichtig zu wissen: Der Begriff „Schuldnerberatung“ ist rechtlich nicht geschützt und gibt keinen Aufschluss über die Qualifikationen der Berater/des Beraters. Ist eine Schuldnerberatung berechtigt, eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches innerhalb eines Verbraucherinsolvenzverfahrens auszustellen, bekommt sie das Prädikat „staatlich anerkannt“. Auch das sagt nichts über die Qualifikation oder Qualität der angebotenen Beratung aus, zudem sind die Kriterien, nach denen eine Anerkennung durch die Landesbehörden erfolgt, von Bundesland zu Bundesland verschieden.



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