Rürup-Rente
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Rürup-Rente
Die nach dem Ökonomen Bert Rürup benannte staatlich geförderte Altersvorsorge handelt es sich um eine aus privaten Beiträgen angesparte Rentenversicherung. Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an diejenigen, die nicht für die Riester-Rente zulagenberechtigt sind, wie beispielsweise nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige.
In der Ansparphase werden die die Beiträge nach dem Staffelprinzip steuerlich begünstigt, im Rentenalter aber müssen sie voll versteuert werden. Sie verfolgt das Ziel, Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten und Rentnern mit einem geringeren Steuersatz mehr steuerliche Verantwortung zu übertragen. Im Gegensatz zur Riester-Rente sieht die Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht vor. Der über Jahrzehnte hinweg ansparte Betrag kann also bei Rentenbeginn nicht auf einmal ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.
Die staatliche Förderung macht die Rürup-Rente dahingehend attraktiv, dass Angestellte zusätzliches Vermögen für die Altersvorsorge ansparen können und dabei den neuen Sonderausgaben-Höchstbetrag von bis zu 20.000 Euro pro Person und pro Jahr ausnutzen können (soweit dieser Steuervorteil nicht schon durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschöpft wurden). Bei längerer Arbeitslosigkeit (Hartz IV) bleibt das mit der Rürup-Rente angesparte Kapital bei der Anrechnung von Vermögen außen vor, ebenso sind Rürup-Verträge in der Ansparphase vor Pfändung geschützt.
Abgeltungssteuer auf das angesparte Kapital in der Ansparphase entfällt ebenfalls. Die Sparbeträge können flexibel gehandhabt werden. Selbstständige können beispielsweise mit kleinen Beträgen starten oder aber Einmalzahlungen leisten und damit weitere steuersenkende Effekte erzielen. Schließt man zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit Rürup ab, kann diese steuerlich abgesetzt werden (dabei darf ihr Anteil am Beitrag 50% nicht übersteigen).
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