Rentenversicherung


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Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert das Auskommen im Alter der abhängig Beschäftigten, die der Versicherungspflicht unterliegen und findet im Sechsten Buch (SGB VI) des Sozialgesetzbuchs ihre Grundlage .

 

Laut des so genannten Generationenvertrages bezahlen die heute Versicherungspflichtigen mit ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung die derzeitigen Rentner und erwerben für sich selbst einen Anspruch auf die eigene Rente. Die Rentenversicherung bietet einen lebenslangen Schutz gegen das Risiko von Erwerbsminderung, Alter oder Tod.

 

Alle Personen in einem unselbstständigen Beschäftigungsverhältnis sind pflichtversichert, sprich alle Arbeitnehmer, Auszubildende, Zivildienstleistende, Wehrdienstpflichtige etc., aber auch Bezieher von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld etc., Behinderte und Mütter und Väter, die die Kinder zuhause erziehen.

 

Die gesetzliche Rentenversicherung deckt zwei zentrale Bereiche ab: Zum einen die Zahlung von Altersrenten, zum anderen die Folgen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hilfe für die Hinterbliebenen im Todesfall. Zu ihren Aufgaben gehört in diesem Zusammenhang auch die Sicherstellung der Rehabilitation im Fall von Erwerbsunfähigkeit. Als Lohnersatz leistet die gesetzliche Rentenversicherung ihre Zahlungen in folgenden Fällen: Renten wegen Alters (beispielsweise Regelaltersrente), Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen Todes (beispielsweise Witwen- / Waisenrenten).



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