Pflichtversicherungen


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Pflichtversicherungen

Neben der allgemeinen Sozialversicherungspflicht gehört die Haftpflichtversicherung zu den Pflichtversicherungen. Hierbei gibt es für jeden Kfz-Halter die Kfz-Haftpflicht, bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Anwälte, Steuerberater, Architekten u.a. (Kammerpflichtmitgliedschaft) müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, in bestimmten Branchen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht.

 

Unter Freiberuflern, die nicht in einer Kammer organisiert sind, gibt es Gruppen, die nach dem § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI über die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) rentenversicherungspflichtig sind. Dazu gehören unter anderem Erzieher und Lehrer, die nicht fest angestellt sind, Hebammen und bestimmte Handwerkergruppen. Im Rahmen der Sozialversicherungspflicht muss jeder Bundesbürger eine Krankenversicherung abschließen - egal ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger.

 

Arbeitnehmer sind grundsätzlich in den gesetzlichen Pflichtversicherungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung) versichert. Eigentümer von Wohnraum müssen eine Gebäudeversicherung abschließen, die das Wohneigentum vor Brand, Hagel, Wasser und Sturm schützt.



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