Pflegeversicherung
Suchbegriff:
Pflegeversicherung
Bei der deutschen Pflegeversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die einen eigenständigen Zweig der Sozialversicherung im Rahmen des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist.
Grundsätzlich unterscheidet man der Pflegeversicherung die Soziale Pflegeversicherung, die eine Pflichtversicherung in Deutschland ist und die privaten Pflegeversicherungen bzw. privaten Pflegezusatzversicherungen, bei denen es sich um freiwillige Versicherungen handelt. Die Soziale Pflegeversicherung soll das Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern.
Jeder in Deutschland gesetzlich Krankenversicherte ist aufgrund von § 20 SGB XI. in der Sozialen Pflegeversicherung versichert. Jeder Privatversicherte, der bei einer deutschen Krankenkasse privat versichert ist, muss ebenfalls laut § 23 SGB XI. bei seiner Krankenkasse einen Versicherungsvertrag zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit abschließen und aufrechterhalten. Jeder nach deutschem Recht Krankenversicherte hat also die Pflicht, die Soziale Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen.
Je nach Einzelfall übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für professionelle ambulante oder stationäre Pflege, für Pflegehilfsmittel etc. - je nach Grad der Pflegebedürftigkeit.
Zurück Sie möchten diesen Artikel von Ihrer Website aus verlinken:
Direktlink zu diesem Artikel:

