Pfändung
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Pfändung
Bei einer Pfändung werden persönliche Wertgegenstände eines Schuldners beschlagnahmt um seine Gläubiger zu befriedigen. Eine Pfändung erfolgt im Privatrecht durch einen Gerichtsvollzieher als Form einer Zwangsvollstreckung auf Antrag des Gläubigers, wenn ein Schuldner den Forderungen nicht nachkommt. Im öffentlichen Recht werden Pfändungen durch Vollziehungsbeamte getätigt.
Lebensnotwendige Dinge fallen unter den Pfändungsschutz (§ 811 ZPO). Das heisst, einfacher Hausrat, Kleidungsstücke oder Geräte zur Informationsbeschaffung (Fernseher, Radio) sind unpfändbar. Ausnahme: Wenn diese Gegenstände einen besonders hohen Wert darstellen dürfen sie durch eine so genannte Austauschpfändung ausgetauscht werden. Die gepfändete Gegenstände werden vom Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert, der Erlös geht an die Gläubiger. Eventuelle Restbeträge erhält der Schuldner.
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