Offene Beteiligung
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Offene Beteiligung
Die offene Beteiligung wird auch als "echte" Beteiligung bezeichnet. Ein Kapitalgeber, in Form einer natürlichen oder juristischen Person, erwirbt oder übernimmt Anteile eines Unternehmens. Bei einer Aktiengesellschaft werden Anteile des Grundkapitals, bei einer GmbH Teile des Stammkapitals und bei einer Kommanditgesellschaft Anteile des Kommanditkapitals erworben. Der Preis richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des Unternehmens.
Bei einer offenen Beteiligung ist der Beteiligungsgeber Gesellschafter, sprich Miteigentümer, des Unternehmens, der Gesellschaftervertrag regelt Gewinnbeteiligung, Mitsprache- und Einsichtsrechte. Wer Beteiligungskapital in ein Unternehmen einbringt, erwirbt alle damit verbundenen Rechte und Pflichten, die durch einen Gesellschaftervertrag geregelt werden. Der Gesellschaftervertrag regelt unter anderem das Investment an sich, die Mitbestimmung des Gesellschafters, seinen Zugang zu Informationen und legt die Gewinnbeteiligung und die Haftung des Gesellschafters fest.
Eine offene Beteiligung an einem Unternehmen wird - im Gegensatz zu stillen Beteiligung - im Handelregister erfasst und so öffentlich einsehbar. Genau wie bei der stillen Beteiligung ist eine offene Beteiligung nicht befristet, es gibt keine vorgeschriebenen Zeiträume. In der Regel ist diese Art von Investment in ein Unternehmen jedoch nur mittelfristig. Nachdem die gesetzten Ziele erreicht sind werden die Anteile meist an einen neuen Investor verkauft oder auch vom Vorbesitzer zurück erworben.
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