Offenbarungseid / eidesstattliche Versicherung
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Offenbarungseid / eidesstattliche Versicherung
Beim Offenbarungseid handelt es sich um einen überholten, aber umgangssprachlich weiterhin genutzten Begriff. Heutzutage bezeichnet man den Vorgang als eidesstattliche Versicherung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Um Gläubigern einen lückenlosen Einblick in seine Finanzen und Vermögensverhältnisse zu geben, legt der Schuldner die eidesstattliche Versicherung ab.
Mit dieser legt er tatsächlich einen Eid ab, dass er die Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen vollständig nach seinem besten Wissen und Gewissen gemacht hat. Wer eine unvollständige oder unrichtige eidesstattlichen Versicherung vorsätzlich abgibt, begeht eine Straftat. Für die Abnahme der eidesstattliche Versicherung ist der Gerichtsvollzieher zuständig. Er muss danach ebenfalls eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die Vermögensverhältnisse des Schuldners korrekt und vollständig aufgelistet sind.
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