Minijob
Suchbegriff:
Minijob
Als Minijob werden geringfügige Beschäftigungen bezeichnet, die entweder bezüglich ihrer Dauer oder ihrer Bezahlung beschränkt sind, sprich entweder geringfügig entlohnt werden (400 Euro-Jobs) oder aber maximal auf 50 Tage befristet sind.
Die monatliche Verdienstgrenze eines solchen Minijobs liegt bei maximal 400 Euro, welche für den Arbeitnehmer nicht besteuert werden und so "brutto wie netto" vollkommen abgabefrei sind und so attraktive Möglichkeit eines Nebenverdienstes.
Der Arbeitgeber muss den Minijobber ordnungsgemäß bei der Bundesknappschaft / bzw. der Minijob-Zentrale anmelden und zusätzlich einen Pauschalbetrag in Höhe von rund 30% für die Kranken - und Rentenversicherung des Minijobbers entrichten. Auch Arbeitslose können Minijobs nutzen, um ihren Beruf weiter ausüben zu können oder aber - im besten Fall - über einen Minijob den Wiedereinstieg in ein Vollzeitarbeitsverhältnis zu finden. Arbeitslose, die einen Minijob annehmen, müssen diesen unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit melden - ob und inwiefern diese Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit im individuellen Fall.
Der Mini-Job ist nicht zu verwechseln mit Ein-Euro-Jobs.
Zurück Sie möchten diesen Artikel von Ihrer Website aus verlinken:
Direktlink zu diesem Artikel:

