Mahnbescheid
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Mahnbescheid
Zu einem Mahnbescheid kommt es, wenn ein säumiger Schuldner seine Schuld nicht beglichen hat und offene Forderungen nicht beglichen wurden. Im Normalfall gehen dem gerichtlichen Mahnbescheid schriftliche Mahnung, das sogenannte vorgerichtliche Mahnverfahren, voraus. Der gerichtliche Mahnbescheid ist kostenpflichtig. Die kosten hängen von dem Gesamtwert der Forderungen ab.
Um formelle Fehler beim Ausfüllen des Dokuments zu umgehen empfiehlt es sich, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen um seine Forderungen mit einem Mahnbescheid einzutreiben. Beim Amtsgericht wird überprüft, ob der Mahnbescheid korrekt ausgefüllt wurde und dieser wird dann dem Schuldner zugestellt. Es wird jedoch nicht überprüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist.
Die deutschen Mahngerichte bieten die Möglichkeit einen Online-Mahnantrag zu stellen. Hier geht es zum Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides: www.online-mahnantrag.de
Nun hat der Schuldner drei Möglichkeiten auf den zugestellten Mahnbescheid zu reagieren. Begleicht er die Forderungen wird das durch den Mahnbescheid eingeleitete Mahnverfahren eingestellt. Erhebt der Schuldner im Rahmen der im Mahnbescheid gesetzten Frist Widerspruch, wird der Gläubiger darüber benachrichtigt. Dieser wird/kann nun ein Klageverfahren einleiten. Reagiert der Schuldner nicht auf den gerichtlichen Mahnbescheid und lässt die gesetzte Frist tatenlos verstreichen, kann der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beim Amtsgericht beantragen.
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