Lohnnebenkosten


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Lohnnebenkosten

Zu den Lohnnebenkosten im Rahmen des Sozialversicherung gehören Beiträge zur Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese Kosten sind je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zu tragen.

 

Ist der Arbeitnehmer kinderlos und jünger als 23 Jahre, muss der Zusatzbeitrag für die Pflegeversicherung von 0,25% des Bruttolohns vom Arbeitgeber entrichtet werden.

 

Diesem entstehen auch noch weitere Lohnnebenkosten, beispielsweise für die Erhaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes jedes seiner Angestellten, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Betriebsausflüge und Feiern und freiwillige Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni, Tantiemen etc.



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