Kündigungsschutz


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Kündigungsschutz

Das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beschränkt die Kündigungsfreiheit von Verträgen zugunsten des Arbeitnehmers auf sozial gerechtfertigte Kündigungen.

 

Grundsätzlich genießen den Kündigungsschutz im Rahmen des KSchG nur Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als fünf regelmäßigen Angestellten beschäftigt waren. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um eine Vollzeitstelle oder eine geringfügige Beschäftigung handelt. 

 

Es gelten allerdings einige Ausnahmen, die im individuellen Fall geprüft werden müssen, wenn der Kündigungsschutz greifen soll (beispielsweise ob es sich um einen Alt-Arbeitnehmer handelt, wann das Beschäftigungsverhältnis angefangen hat etc.). Grundsätzlich schränkt der Kündigungsschutz das Recht des Arbeitgebers zu einer ordentlichen Kündigung ein und lässt sie nur wirksam werden, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.

 

Diese Rechtfertigung kann in der Person selbst, ihrem Verhalten oder aber auch aus betrieblichen Gründen bestehen. Man unterscheidet als personenbedingte, verhaltensbedingte oder eine betriebsbedingte Kündigung.

 



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