Kaution
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Kaution
Eine Kaution - oder auch Mietkaution - ist als Sicherheitsleistung für den Vermieter eines Objekts gedacht und vom Mieter zu entrichten. Sie dient, ähnlich einer Bürgschaft, als Sicherheit, sollte der Meter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen - insbesondere den Zahlungen der Miete. Eine Kaution (Mietkaution) darf nur verlangt werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist und darf die Höhe von drei Monatsmieten (§551 BGB) nicht überschreiten. Sonderfall ist der Mietkauf.
Hat der Vermieter die Kaution erhalten, muss er diese getrennt von seinem Privatvermögen bei einem Kreditinstitut insolvenzsicher anlegen. Verfügt der Vermieter nicht über ein solches Konto, kann der Mieter die Zahlung der Kaution solange verweigern, bis der Vermieter ein insolvenzsicheres Konto nachweist. Die mit der Kaution erzielten Zinsen werden dem Mieter auf dem Kautionskonto gutgeschrieben.
Nach Ablauf des Mietverhältnisse und bei Rückgabe der Kaution werden auch die Zinsen dem Mieter überwiesen. Er hat aber vor Ablauf der Mietverhältnisses keiner Anspruch auf Auszahlung der mit seiner Kaution (Mietkaution) erzielten Zinsen. Der Viermieter ist aber verpflichtet auf Verlangen eine Auskunft über die gegenwärtige Höhe der Kaution zu erteilen und - ebenfalls auf Verlangen - Belege vorzulegen.
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