Inkasso
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Inkasso
Unter Inkasso versteht man die Geltendmachung von Forderungen im Namen von Fremden. Vereinfacht bedeutet das folgendes: Hat eine Privatperson oder eine Firma Außenstände - meist finanzieller Art - lässt sie diese von einem Inkassounternehmen bei den oder dem Schuldner eintreiben. Die Beitreibung der Forderung einem qualifizierten Dritten - nämlich einem Inkasso-Büro - zu überlassen kostet zwar Geld, dafür hat man aber bessere Chancen seine Schulden eintreiben zu können.
Beim Inkasso erhält ein Inkassobüro oder ein Anwalt den Auftrag eine Forderung im Namen seines Mandanten bei deinem Dritten geltend zu machen und diese einzuziehen. Natürlich bleibt die Forderung weiterhin beim Gläubiger und geht nicht etwa auf das Inkassobüro oder den Anwalt über. Aber auf diesem Weg kommt es meist zu einer besseren, schnelleren und wirtschaftlichen Durchsetzung der Außenstände. Ein Inkassounternehmen stellt keine Konkurrenz zu einer Anwaltschaft dar, sondern vielmehr deren Ergänzung.
Die Tätigkeit beim Inkasso erfolgt außergerichtlich und geht wie folgt vonstatten: Der Schuldner wird beim Inkasso vom Schreibbüro des Inkassounternehmens schriftlich gemahnt, erfolgt darauf keine Reaktion wird ein Mahnbescheid beantragt. Mit diesem besteht dann die Möglichkeit der Pfändung der Wertsachen des Schuldners. Übrigens ist das Betreiben eines Inkasso-Unternehmens, sprich der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen, erlaubnispflichtig nach §§ 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
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