Günstigerprüfung
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Günstigerprüfung
Hat ein Steuerpflichtiger in Fällen der Besteuerung eine Wahlmöglichkeit, kann er eine Günstigerprüfung vornehmen lassen. Die Günstigerprüfung kann aber auch vom Finanzamt selbst vorgenommen werden. In beiden Fällen führt das Finanzamt eine Prüfung des Sachverhalts dahingehend durch, die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante herauszufinden und ihn nach dieser zu besteuern.
Von Amts wegen wird eine Günstigerprüfung in der Regel bei Fragen der staatlich geförderten Riester-Rente oder aber beim Kindergeld durchgeführt. Im Falle der Riesterrente wird geprüft, ob eine Zulage vom Staat oder ein Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist. Meist erweist sich die Zulage als günstiger bei der Günstigerprüfung, bei gut verdienenden Singles ohne Familie ist eher der Sonderausgabenabzug steuerlich günstiger für den Steuerpflichtigen.
Beim Kindergeld wird bei der Günstigerprüfung entschieden, ob der Kinderfreibetrag und nicht das Kindergeld in Anspruch zu nehmen ist. Auch hier richtet sich die Entscheidung maßgeblich nach der familiären Situation und der Höhe des Einkommens des Steuerpflichtigen.
Aber auch der Steuerpflichtige selbst kann das Finanzamt veranlassen, eine Günstigerprüfung bei ihm durchzuführen. Beispielsweise kann hierbei ermittelt werden, ob bei Kapitalerträgen der Steuerabzug durch die Abgeltungssteuer oder aber die Einbeziehung der Kapitalerträge in das zu versteuernde Einkommen für ihn steuerlich günstiger wäre.
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