Grundschuld
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Grundschuld
Bevor eine Bank einen Kredit zur Finanzierung einer Immobilie gibt, prüft sie genau, ob über einen langen Zeitraum die Rückzahlung mit Zinsen gesichert ist. Zusätzlich sichert sich die Bank ab, indem sie eine Grundschuld ins Grundbuch mittels Notarvertrag eintragen lässt.
Kommt es nun Seitens des Kreditnehmers zu einem Zahlungsverzug ist die Bank berechtigt, ohne Zustimmung des Schuldners, die Immobilie zu verkaufen und somit zu Geld zu machen. ist eine Immobilie abgezahlt, sprich das Darlehen beglichen, wird die Grundschuld - ebenfalls notariell - aus dem Grundbuch gelöscht. Sie kann aber auf Wunsch auch bestehen bleiben und wieder als Sicherheit dienen, sollte der Hauseigentümer erneut einen Kredit aufnehmen wollen. Dabei kann die Grundschuld natürlich auch auf einen anderen Kreditgeber als Begünstigten übertragen werden.
Mit der Grundschuld erhält die kreditgebende Bank also das Grundpfandrecht für das im Grundbuch eingetragene Objekt (Immobilie, Grundstück etc.). Nach Tilgung des Darlehens erlischt die Grundschuld jedoch nicht automatisch, sondern bleibt bestehen. Nur wenn es vertraglich vereinbart wurde, muss die Bank die Grundschuld wieder an den Eigentümer zurückgeben. Viele Eigentümer belassen die Grundschuld auch nach Tilgung bei der Bank: Hierbei wird die Grundschuld zur so genannten Eigentümergrundschuld. Wird nun erneut ein Kredit aufgenommen, fallen die Kosten für den erneuten Eintrag einer Grundschuld weg. Der Eigentümer spart also Geld.
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