Gewerbesteuer


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Gewerbesteuer

Die Höhe der Gewerbesteuer (GewSt) wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Alle gewerblich tätigen Unternehmen, bis auf Ausnahmen wie Freiberufler, Zahnärzte etc., sind gewerbesteuerpflichtig. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro, dieser gilt nicht für Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel GmbH.

 

Grundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag gemäß Einkommenssteuergesetz, welcher dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb entspricht. Das für das Unternehmen zuständige Finanzamt legt den Gewerbesteuermessbetrag fest und übermittelt diesen der Gemeinde, indem das Unternehmen ansässig ist. Die Gemeinde multipliziert den Gewerbesteuermessbetrag mit ihrem individuellen Hebesatz - daraus ergibt sich dann die Höhe der Gewerbesteuer.

 

Der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In den meisten Fällen liegt er je nach Gemeinde zwischen 250 und 460% - grundsätzlich gilt im Normalfall, dass der Gewerbesteuerhebesatz in Städten höher ist, als in ländlichen Gebieten. Mit niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen wollen Gemeinden Gewerbe und Industrie anlocken. Bekanntes Beispiel ist Norderfriedrichskoog, die lange Zeit die Gewerbesteuer auf 0% gesetzt hatten.



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