Gerichtsvollzieher
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Gerichtsvollzieher
Um Gläubigern zu ihrem Geld zu verhelfen pfänden Gerichtsvollzieher Wertgegenstände von Schuldnern. Der Gerichtsvollzieher ist also ein vom Staat autorisierter Geldeintreiber. Beim Gerichtsvollzieher handelt es sich um ein selbstständiges Organ der Rechtspflege. Bei der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des Amtsgerichts bekommt man bei Bedarf Adressen von Gerichtsvollziehern in der Region.
Der Gerichtsvollzieher kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Gericht ein Urteil oder einen Beschluss über einen Schuldner verhängt hat. Der Gerichtsvollzieher setzt vor Ort beim Schuldner das Urteil/den Beschluss durch. Bei einem Pfändungsbescheid vom Amtsgericht stellt der Gerichtsvollzieher den Bescheid dem Schuldner persönlich zu. Begleicht dieser dann nicht direkt seine Schulden, pfändet der Gerichtsvollzieher Bargeld und Wertgegenstände. Gepfändet werden darf alles, was nicht als lebensnotwendig angesehen wird.
Nach der Pfändung gehört es ebenfalls zum Aufgabenbereich eines Gerichtvollziehers, die gepfändeten Gegenstände zu versteigern und so dem Gläubiger sein Geld zukommen zu lassen. Ist bei einem Schuldner keine Pfändung möglich, ist der Gerichtsvollzieher autorisiert dem Schuldner die Eidesstattliche Erklärung abzunehmen. Zu den weiteren Aufgaben eines Gerichtsvollziehers zählt die Durchsetzung behördlich angeordneten Kindesentzugs, die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht, Zwangsräumungen von Wohnungen, die Vollziehung von Arrest-Befehlen und die Zustellung wichtiger Erklärungen, Vergleichen oder Vollstreckungsbescheiden.
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