Existenzminimum


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Existenzminimum

Das Existenzminimum gibt der Staat vor. Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf eine bestimmte Menge Geld, mit dem er seinen Lebensunterhalt finanzieren kann. Das bedeutet das Recht auf Essen und eine Wohnung. Das Existenzminimum sieht vor, dass ein Erwachsener eine Wohnung bezahlt bekommt und 364 Euro zum Leben bekommt - so der aktuelle Hartz IV-Satz.

 

Das Existenzminimum - auch Notbedarf genannt - soll also die materiellen Bedürfnisse befriedigen die für das physische Überleben notwendig sind, dazu gehört Nahrung, Wohnung, Kleidung und die medizinische Versorgung im Notfall.

 

Dieser Ansatz ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik, Artikel 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Hiermit hat sich der Staat verpflichtet, die minimale Grundversorgung jedes Bedürftigen zu gewährleisten. Das Existenzminimum ist auch bei Nichtbedürftigen anzutreffen, sprich bei Personen, die in Lohn und Brot stehen, aber Schulden abzutragen haben. Das pfändungsfreie Existenzminimum, siehe auch Verpfändung beläuft sich gemäss § 850c ZPO auf 989,99 Euro netto bei alleinstehenden Personen, der Gesamtbedarf bei einer vierköpfigen Familie liegt bei 1.555 Euro.



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