Einspeisevergütung


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Einspeisevergütung

Mit der so genannten Einspeisevergütung wird der Bau einer Photovoltaik-Anlage vom Staat gefördert.

 

Am 1. August 2004 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Dieses regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch den örtlichen Netzbetreiber. Allgemeine Stromversorger sind nach dem EEG verpflichtet, aus erneuerbaren Energien gewonnen Strom abzunehmen und nach § 6 bis 12 des EEG zu vergüten.

 

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Jahr, indem die Anlage installiert wurde und dem Anlagetyp. Sie wird für 20 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme festgelegt und ist abnehmend geregelt. Seit dem 1.7.2010 wurde die Einspeisevergütung vom Bundestag im Rahmen der Anpassung Solarförderung reduziert und wird nun um 11 bis 16 Prozent gesenkt. Das bedeutet, dass die Vergütung von Solarstrom aus Dachanlagen von 39,14 Cent/kWh auf 32,88 Cent/kWh gekürzt wird (16%) und die Förderung von Anlagen auf Konversionsflächen im Freiland um 11%. Die Selbstverbrauchsvergütung bleibt allerdings bei 22,76 Cent je kWh bestehen.



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