Einlagensicherungsfonds
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Einlagensicherungsfonds
Mit den so genannten Einlagensicherungsfonds sichern Banken die Gelder ihrer Kundschaft für den Fall einer Insolvenz. Einlagensicherungsfonds sind Bestandteil der Einlagensicherung der Banken, die neben freiwilligen Sicherungssystemen auch gesetzlichen Regelungen unterliegen (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz.
Private Banken haben in der Regel freiwillige Einlagensicherungsmechanismen, die das Guthaben ihrer Kunden schützen, sollte die Bank in die Insolvenz gehen. Öfentliche Banken haben innerhalb des Bundesverband der öffentlichen Banken Deutschlands (VÖB) einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds neben dem bestehenden gesetzlichen Entschädigungsanspruch im Falle einer Insolvenz.
Der gesetzliche Entschädigungsanspruch umfasst 20.000 Euro, der Rest wird durch den freiwilligen Einlagensicherungsfond unbegrenzt zu 100% geschützt. Ebenfalls zu 100% ist das angelegte Geld inklusive der Zinsen bei Sparkassen geschützt, diese haben ihr eigenes Sicherheitssystem: Kann eine Sparkasse nicht zahlen, springt eine andere ein.
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