Ein-Euro-Jobs


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Ein-Euro-Jobs

Mit Hilfe von Zusatzjobs, so genannten Ein-Euro-Jobs oder auch 1-Euro-Jobs, können Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht nur etwas hinzuverdienen, sondern gleichzeitig auch wieder an einem geregelten Arbeitsleben teilnehmen.

 

Ziel dabei ist es natürlich, dass der Arbeitslose wieder in eine feste und dauerhaftes Arbeitsverhältnis findet. Der Lohn eines Ein-Euro-Jobs liegt in der Tat bei ein bis zwei Euro pro Stunde und wird als Mehraufwandsentschädigung bezeichnet. Der Ein-Euro-Job ist also keine Nebentätigkeit, wie sie viele als Zusatzverdienst suchen und soll das auch nicht sein.

 

Die Bundesagentur für Arbeit entrichtet auch für Ein-Euro-Jobber weiterhin das Arbeitslosengeld II, die Kosten für Unterkunft und Heizung, sowie die Kranken - Pflege - und Rentenversicherung. Im Rahmen eines Ein-Euro-Jobs darf maximal 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden, das Entgelt muss nicht versteuert werden - Aufwendungen für den Ein-Euro-Job (bsp. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle) können allerdings nicht steuerlich geltend gemacht werden.

 

In der Regel dauern Ein-Euro-Job-Arbeitsverhältnisse sechs bis neun Monate. Statt eines Arbeitsvertrages wird über einen Ein-Euro-Job ein berufspraktischer Einsatzplan abgeschlossen, diese beinhaltet Umfang der Arbeit, den Einsatzort, den Inhalt der Arbeit, die Mehraufwandsentschädigung, Unfallversicherung etc.



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