Betriebsrat


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Betriebsrat

Arbeitnehmer in Unternehmen, Betrieben und Konzernen mit mehr als fünf ständigen Mitarbeitern können auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) einen Betriebsrat gründen. Dieser vertritt die Interessen der Arbeitnehmer, indem er bei betrieblichen Entscheidungen mitbestimmt.  Oberste Priorität hat hierbei die Sicherung und Förderung der Beschäftigung für die Arbeitnehmer. Er soll unter anderem sicherstellen, dass die Belange der Arbeitnehmer im Betrieb berücksichtigt, Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchgeführt und benachteiligte Arbeitnehmer eingegliedert werden.

 

Bei der Wahl des Betriebsrates muss der Arbeitgeber nicht mitwirken, darf die Wahl aber andererseits auch nicht behindern und muss die anfallende Kosten der Arbeit des Betriebsrates voll tragen. Wählen darf jeder volljährige Angestellte des betreffenden Betriebs. Der Betriebsrat wird in der Regel zwischen dem 1. März und 31. Mai für eine Dauer von vier Jahren gewählt. Betriebsratsmitglieder haben während ihrer Amtszeit Kündigungsschutz. 



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