Betriebliche Altersvorsorge


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Betriebliche Altersvorsorge

Schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Versicherung im Rahmen des Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ab, spricht man von betrieblicher Altersvorsorge oder auch Betriebsrente, deren Beiträge steuerlich vom Staat gefördert werden - der Arbeitnehmer muss dafür zwingend in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein.

 

Die Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers abgeführt. Die staatliche Förderung sieht folgendermaßen aus: Arbeitnehmer können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (bis zu 2.640 Euro im Jahr) steuer - und sozialabgabenfrei in ihre Altersvorsorge einzahlen.

 

Eine betriebliche Altersvorsorge teilt sich in fünf mögliche Modelle auf (Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, welche alle staatlich gefördert werden und "Hart-IV-sicher" sind.

 

Ob der Arbeitgeber die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge für seine Arbeitnehmer alleine finanziert oder der Arbeitgeber durch eine Gehaltumwandlung ebenfalls an den Beiträge beteiligt ist und welches der fünf Modelle bevorzugt wird, entscheidet der Arbeitgeber.



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