Zuverdienstmöglichkeiten - darauf müssen Sie achten

Seriös Geld verdienen mit einem Nebenjob

Sie suchen eine Zuverdienstmöglichkeit und wollen nebenbei seriös Geld verdienen? Der Gesetzgeber hat Regelungen gegenüber der einzelnen Berufsgruppen getroffen. Diese verordnen, wer wie viel nebenbei verdienen darf.

Seriös Geld verdienen mit einem Nebenjob

Grundsätzlich wichtig: Stimmen sie ihren Nebenjob mit ihrem Arbeitgeber ab. Das ist zwar keine Pflicht, kann aber im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Zumindest sind sie in jedem Fall auf der sicheren Seite, wenn sie ihren Nebenjob vorher mit ihrem Arbeitgeber abklären.

Seriös Geld verdienen als Arbeitsloser. Viele Bezieher von Arbeitslosengeld I und II möchten ihre Kasse gerne durch eine Nebentätigkeit aufbessern. Hierfür hat der Staat einige Einschränkungen getroffen, die Regeln sind für Empfänger von ALG I und II verschieden. Für beide gilt: Mehr als 15 Stunden Arbeit pro Woche ist nicht erlaubt,  sonst gilt man nicht mehr als arbeitslos.

Wer Arbeitslosengeld I bezieht kann bis zu einem Freibetrag von 165 Euro dazuverdienen, ohne Geld abgeben zu müssen oder Einschränkungen der Zahlungen durch den Staat fürchten zu müssen. Liegt der Bruttolohn (nach Abzug von Steuern, Werbungskosten und Sozialversicherung) über diesem Freibetrag, dann wird der Betrag auf das ALG I angerechnet. Ein Sonderfall sind so genannte Mini-Jobs auf 400 Euro-Basis mit denen sich seriös Geld verdienen lässt: Der Verdienst aus einem Minijob kann nicht auf das ALG I angerechnet werden, wenn dieser für 12 Monate innerhalb von 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt wurde. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, für denen gelten folgende Regelungen: Hier liegt der Freibetrag bei 100 Euro. Der Verdienst aus einem Minijob wird zu 80% auf das ALG I angerechnet.

 

Auch Rentner können nebenbei seriös Geld verdienen. Sie unterliegen im Allgemeinen keiner Höchstgrenze für ihre Verdienste (Ausnahme: pensionierte Beamte). Rentner unter 65 Jahren bekommen allerdings nur noch eine Teilrente ausgezahlt, wenn sie dauerhaft monatlich mehr als 350 Euro nebenbei verdienen. Zweimal jährlich dürfen aber auch sie diese Grenze überschreiten, allerdings nur bis maximal 700 Euro, ohne dass sie Einbußen bei der Auszahlung ihrer Rente fürchten müssen. Ein kleines Manko für Rentner: Sie müssen ihr Nebeneinkommen abzüglich des Freibetrages versteuern. Verdienen sie über 400 Euro monatlich werden ebenfalls Krankenkassenbeiträge fällig. Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen allerdings nicht bezahlt werden.

 

Beamte müssen laut Bundesbeamtengesetz einen Nebenverdienst grundsätzlich vom Dienstherren genehmigen lassen. Verdient ein Beamter mehr als 400 Euro nebenbei, muss in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt werden.  Anders verhält es sich bei Angestellten im öffentlichen Dienst ohne Beamtenstatus. Diese müssen ihre Nebentätigkeit zwar anzeigen, aber nicht grundsätzlich genehmigen lassen. Natürlich kann sich auch hier der Arbeitgeber (wie in einem normalen Angestelltenverhältnis) gegen einen Nebenjob aussprechen. Seriös Geld verdienen mit einem Nebenjob sollte also immer mit dem Arbeitgeber besprochen werden, um Ärger im Vorfeld zu vermeiden.

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