Konditionen und Förderungen

Auch ohne Eigenheimzulage ins Einfamilienhaus

Seit dem 1.1.2006 gibt es keine Eigenheimzulage mehr. Diese war eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland, um Familien ins Einfamilienhaus zu verhelfen. Zwar wird die Zulage nicht mehr neu gewährt, kann aber in bestimmten Fällen noch in Anspruch genommen werden.

Auch ohne Eigenheimzulage ins Einfamilienhaus

Wer vor dem 1. Januar 2006 seinen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der kann die staatliche Zulage für das Eigenheim für den vollen Zeitraum der Förderung in Anspruch nehmen. Ausschlaggebend ist das Datum des Eingangs der nötigen Bauunterlagen bei der zuständigen Baubehörde. Bei genehmigungs- und anzeigefreien Bauvorhaben gilt der tatsächliche Herstellungsbeginn. Die Eigenheimzulage zielte darauf ab, mehr selbst genutztes Wohneigentum in Deutschland zu schaffen und war deshalb an die Eigennutzung des Objekts und das Einkommen geknüpft. Auch Kinder wirkten sich positiv aus: Für jedes Kind hob sich die Einkommensgrenze für die Eigenheimzulage um 800 Euro.

 

Bauherren, die ihr Bauvorhaben für das Einfamilienhaus erst nach dem Wegfall der Zulage begonnen haben, können andere Möglichkeiten nutzen, um das nötige Eigenkapital aufzubringen. Ein Weg führt über die KfW, die "Kreditanstalt für Wiederaufbau", welche sehr günstige Kredite für Bauherren gewährt. Leider kann die KfW nur maximal 30% der gesamten Bausumme finanzieren, allerdings wird der KfW-Kredit von vielen Banken als Eigenkapital akzeptiert, was deutliche Vergünstigungen bei der weiteren Finanzierung des Einfamilienhaus führt. Grundsätzlich gilt bei der Baufinanzierung Konditionen immer individuell aushandeln und so bares Geld sparen.

 

Familien mit einem Bauvorhaben können sich auch auf bundeslandspezifischer Ebenen nach Förderungen umsehen. Erkundigen Sie sich zu diesem Thema bei Ihrer Gemeinde  - meist werden Sie auch schon auf Webseiten der Gemeinde fündig. In der Regel erstrecken sich diese Förderungen auf Familien mit Kindern und Gering-Verdiener. Wer erst in ein paar Jahren den Schritt zum Bau eines Einfamilienhaus wagen will, für den ist der gute alte Bausparvertrag immer noch eine sehr gute Möglichkeit, einen Baukredit zu günstigen Konditionen zu bekommen. Nach Ablauf der Ansparfrist bieten die Banken sehr günstige Kredite an. Ein anderer Tipp: Seit dem Jahr 2008 können Sie Ihre Riester-Rente für ein Bauvorhaben nutzen. Zu diesem Zweck kann das angesparte Kapital komplett aus der Rente entnommen werden und für den Kauf oder Bau eines Einfamilienhaus eingesetzt werden.

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