Mehr Geld verdienen durch Zuschläge beim Nebenjob
Aus seinem Nebenjob netto mehr Bares rauszuholen ist durchaus möglich. Mit Zuschlägen kann man mehr Geld verdienen - gewusst wie!
Als Minijobber kann man noch ein wenig mehr Netto aus seinem schmalen Lohn herausholen. Einige Jobs bieten die Möglichkeit von Zuschlägen. Kleiner Wehmutstropfen: Bei Stundenlöhnen von mehr als 25 Euro als Minijobber muss auf den Zuschlag der Beitrag zur Sozialversicherung abgeführt werden. Mehr Geld verdienen kann man dennoch, zum Beispiel mit Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.
Bei vielen Dienstleistungen sind Zuschläge für die Arbeit zu besonderen Tageszeiten und/oder an Feiertagen durchaus üblich. Das gilt beispielsweise für das Hotelgewerbe, jegliche Arten von Gastronomie und auch im Pflegebereich. Viel mehr Geld verdienen kann man zum Beispiel mit Nachtarbeit, hier winkt ein satter Zuschuss von 25% auf den Normalverdienst - und das Ganze noch steuerfrei.
Es kommt noch besser: Ein Zuschlag von 50% leistet der Arbeitgeber auf Sonntagsarbeit. Wer an gesetzlichen Feiertagen sowie am 31. Dezember (ab 14 Uhr) fleißig arbeitet, bekommt einen Zuschlag von 125%. Absoluter Spitzenreiter bei der Höhe des Zuschlags bleibt die Arbeit am 24.Dezember (ab 14 Uhr), an den darauf folgenden Weihnachtsfeiertagen und am 1.Mai: Ein steuerfreier Zuschlag von bis zu 150% ist durchaus möglich.
Mehr Geld verdienen in der Gastronomie ist ebenfalls über das so genannte Mankogeld möglich. Hier bietet sich dem Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Kassenfehlbetrag (Mankogeld) an seine Angestellten als Zuschlag zu zahlen. Sie benutzen ein öffentliches Verkehrsmittel, um zu Ihrem Minijob zu gelangen? Auch damit können Sie mehr Geld verdienen.
Der Arbeitgeber kann das Fahrgeld erstatten, ohne dass sich Ihr Bruttoverdienst erhöht. Sollte der eigene PKW benutzt werden, um den Fahrtweg zum Minijob zurückzulegen, kann auch hier der Arbeitgeber einen Zuschuss leisten, indem er sich an den Kosten beteiligt. Dieser Zuschuss muss vom Arbeitgeber mit 15% versteuert werden.
Nebenbei lohnt sich das Gespräch mit dem Arbeitgeber Ihres Minijobs immer: Es gibt einige Möglichkeiten, mit denen der Arbeitgeber noch ein paar Zuschläge steuerfrei locker machen kann. Ob das Sachgeschenke zum Geburtstag sind oder ein Zuschuss, wenn freudige Ereignisse wie Hochzeiten oder Geburten ins Haus stehen.
Sollte der Arbeitgeber einen Zuschuss zu Unterbringung der Kinder des Minijobbers in einer Kita o.ä. leisten, sind diese übrigens auch steuer- und sozialabgabenfrei. Das gilt aber nicht für eine private Kinderbetreuung zuhause. Sie sehen: Auch als Minijobber kann man noch mehr Geld verdienen.
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