Hausbau leicht gemacht mit staatlicher Förderung, Arbeitgeberdarlehen oder Wohnungsbauprämie
Leider gibt es keine Eigenheimzulage mehr. Dennoch erleichtern der Staat mit seiner Wohnungsbauprämie und viele Arbeitgeber mittels Darlehen und vermögenswirksamen Leistungen den Weg zum Hausbau.
8,8% Wohnungsbauprämie kann jeder für den Hausbau vom Staat einsacken, der nicht mehr als 25.600 Euro im Jahr zu versteuern hat (bei verheirateten Paaren 51.200 Euro). Diese 8,8% erhält man auf die Einzahlungen auf einen Bausparvertrag, jährlich in einer Höhe von bis zu 512 Euro (bei Paaren 1.024 Euro). Pro Jahr müssen in den Bausparvertrag mindestens 50 Euro einbezahlt werden, um die stattliche Förderung zu erhalten.
Wer für die Wohnungsbauprämie nicht infrage kommt, der kann mit Hilfe seines Arbeitgebers eventuell schneller mit dem Hausbau beginnen: Überweist der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen (VWL) direkt auf einen Bausparvertrag, liefert der Staat einen Zuschuss von 9%. Bis zu 470 Euro im Jahr können also mit satten 9% Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat gefördert werden. Ist der Beitrag des Arbeitsgebers zu niedrig, um die 9% Förderung zu erhalten, kann man die Differenz aus privater Tasche zusteuern, um an die staatliche Förderung zu kommen. Doch auch hier gelten Einkommensgrenzen und nur Leute, die diese nicht durchbrechen, können mit der staatlichen Leistung rechnen. Sie liegt bei Ledigen bei 17.900 Euro und bei verheirateten Paaren bei 35.800 Euro.
Wer kaum eine Chance auf ein zinsgünstiges Darlehen bei einer Bank hat, der kann sich direkt an seinen Chef wenden. Viele Arbeitgeber gewähren Ihren Mitarbeitern Darlehen zu guten Konditionen für einen Hausbau. Die Beiträge für den Firmenkredit behält der Arbeitgeber in der Regel direkt vom Nettolohn ein. Doch der Vorteil eines günstigen Arbeitgeberdarlehens wird durch eventuelle steuerliche Nachteil überschattet: Durch die Differenz zwischen dem marktüblichen Zins und dem günstigeren Zinssatz des Firmenkredites ergibt sich für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil, der der Lohnsteuer unterliegt. Der Freibetrag liegt bei 44 Euro im Monat und/oder bei Übersteigen eines Darlehens von 2.600 Euro. Trotzdem kann der Hausbau durch die Hilfe des Arbeitgebers erleichtert werden.
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